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Gasumlage und Umsatzsteuer
Preisanpassungen erfolgen automatisch für alle Haushalte und sorgen für eine spürbare Entlastung. Stadtwerke Norderstedt bieten umfangreiches Service- und Beratungsangebot zur Reduzierung der Energieverbräuche.
Die für Oktober geplante Einführung einer Gasbeschaffungsumlage zu Absicherung der gasimportierenden Unternehmen ist vom Tisch. Die eigentlich an die Umlage geknüpfte Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf sieben Prozent kommt dennoch. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 17.000 Kilowattstunden bedeutet dies allein in der bevorstehenden Heizperiode bis Jahresende eine Entlastung von rund 250 Euro. Wer seine monatlichen Abschläge bereits erhöht hat, sollte es am besten so belassen, denn trotz der Entlastung sind die Gaspreise zum Oktober deutlich gestiegen. Die entsprechenden Preisanpassungen nehmen die Stadtwerke Norderstedt im Abrechnungssystem vor. So ist sichergestellt ist, dass alle Haushalte automatisch eine korrekte Rechnung bekommen, ohne etwas unternehmen zu müssen. Alle aktuellen Preise stehen immer auf der Homepage, sodass eine gesonderte Information der Haushalte nicht erforderlich ist, was darüber hinaus eine Menge Papier spart.
Energiepreisbremsen subventionieren Basis-Kontingente
Gestern hat die Expertenkommission Wärme und Gas ihr Modell zur Umsetzung der Gaspreisbremse vorgestellt. Die Umsetzung unterscheidet zwischen Verbrauchern und kleinen Betrieben sowie Industrieunternehmen. Im ersten Schritt bekommen Verbraucher und kleine Unternehmen im Dezember die Gaskosten erstattet. Als Referenzwert so die Abschlagszahlung im September herangezogen werden. Ab März 2023 deckt die Gaspreisbremse ein Basis-Kontingent des Jahresverbrauchs. 80 Prozent des Verbrauchs werden bei einem Arbeitspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Kommission schätzt, dass dies in etwa dem zukünftig zu erwartenden Preisniveau entspricht. Die verbleibenden 20 Prozent werden zum Marktpreis abgerechnet. So soll ein Anreiz zur Verbrauchsreduzierung erhalten bleiben. Für Fernwärmekunden sollen ähnliche Konditionen gelten. Bei ihnen wird das Basis-Kontingent von 80 Prozent zu einem Arbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet.
Die Umsetzung soll unbürokratisch und ohne dass die Haushalte aktiv werden müssen erfolgen. Trotzdem gilt es, Detailfragen wie die steuerliche Behandlung oder die Überbrückung des Zeitraums zwischen den beiden Schritten, der mitten in der Heizperiode liegt, zu klären.