Photovoltaik in Norderstedt
Lokale Energieversorgung
Photovoltaik in Norderstedt
Photovoltaikanlagen sowie alle anderen Segmente der erneuerbaren Energien sind eine zentrale Säule der Energiewende. Norderstedts Energieversorgung soll durch den Ausbau der erneuerbaren Energien mit besonderem Fokus auf Photovoltaikanlagen klimaverträglicher und unabhängiger von Energieimporten werden.
Immer mehr Hauseigentümer:innen wollen die Energiewende mitgestalten und entscheiden sich für eine private Photovoltaikanlage. Damit erzeugen Sie nicht nur Ihren eigenen Strom und sorgen dafür, dass weniger Strom auf dem Markt eingekauft werden muss, sondern speisen auch Ihren überschüssigen Strom in das Netz der Stadtwerke Norderstedt ein und leisten somit Ihren ganz eigenen und individuellen Teil zur Energiewende.
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Anmeldeprozess für Erzeugungsanlagen
Wir würden Sie freundlichst darum bitten, alle Sachverhalte über die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage vorerst mit Ihrem Anlagenerrichter zu klären. Dieser wird in der Regel in laufenden Anmeldeverfahren den Kontakt zu uns aufnehmen. Dies gibt uns mehr Spielraum, um die Anmeldungen zielführender und schneller bearbeiten zu können. Nachfolgend sehen Sie unseren Fahrplan zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen größer 600 Watt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe zur Umsetzung der Energiewende.
Bitte beachten Sie folgendes, bevor Sie mit dem Anmeldeprozess starten
Photovoltaikanlagen (größer 600 Watt) sind bei den Stadtwerken Norderstedt 4- bzw. 8 Wochen vor Inbetriebsetzung auf elektronischem Wege (per E-Mail) durch den Anlagenerrichter (also Ihrem Fachbetrieb für Photovoltaikanlagen) anzumelden bzw. auf Netzverträglichkeit prüfen zu lassen. Hierbei gilt:
Für Anlagen kleiner 30 kWp ist es erforderlich, dass Ihr Anlagenerrichter uns die Anmeldeunterlagen 4 Wochen vor der Inbetriebnahme der Anlage einreicht.
Für Anlagen größer 30 kWp ist es erforderlich eine Netzverträglichkeitsprüfung durch unsere Netzsteuerung durchführen zulassen. Dies kann je nach Komplexibilität der Anschlussvariante, die volle Zeit des durch das Erneuerbaren Energien Gesetzes eingeräumten Zeitraumes zur Genehmigung von Photovoltaikanlagen in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, dass uns der Errichter der Anlage rechtzeitig, noch in der Planungsphase des Bauvorhabens, die Anmeldeunterlagen vollständig ausgefüllt elektronisch per Mail zukommen lässt.
1. Anmeldung
Anmeldung durch den Errichter (Installateur) der Anlage mit den Anmeldeunterlagen der Stadtwerke Norderstedt sowie den auf Seite 1 der Anmeldeunterlagen geforderten Dokumenten. Unsere E-Mail Adresse, wo die Dokumente von Ihrem Anlagenerrichter eingereicht werden können, finden Sie in den Anmeldeunterlagen.
Hinweis zu den Anmeldeunterlagen
2. Prüfung Netzverträglichkeit
Prüfung der Unterlagen und Netzverträglichkeit durch die Stadtwerke Norderstedt. Falls die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder bemängelt werden, geben wir eine Rückmeldung an Sie und den Installateur. Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Mitteilung der Zusage zum Netzbetrieb / Netzverträglichkeit von uns.
3. Anmeldung Bundesnetzagentur
Bitte denken Sie frühzeitig an die Registrierung im Marktstammdatenregister. Ohne die Registrierung können wir Ihnen später keine Einspeisevergütung auszahlen. Hilfestellungen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link.
Hilfestellungen zur Registrierung
4. Zusage Netzbetrieb / Netzverträglichkeit
Wenn die Anmeldeunterlagen vollständig eingegangen sind, erteilen wir Ihnen per E-Mail die Zusage zum Netzbetrieb / Netzverträglichkeit mit und klären, falls nötig, über weitere Schritte bezüglich eines Zählerwechsels oder Hausanschlusskastentausches auf.
5. Inbetriebsetzung der Anlage
Die Inbetriebsetzung der Anlage muss uns, den Stadtwerken Norderstedt, durch den Errichter der Anlage mitgeteilt werden. Die Information, welche Dokumente dafür notwendig sind, haben wir Ihnen in der E-Mail zur Zusage zum Netzbetrieb mitgeteilt.
6. Bestätigung
Sie erhalten von uns ein Bestätigungsschreiben zur erfolgreichen technischen Inbetriebnahme. Die Anlage wird in unserer Tarifabteilung erfasst und zur Abrechnung eingepflegt. Von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Tarifabteilung werden Sie nach ca. 8 Wochen postalisch als neue:r Einspeiser:in begrüßt.
Beachtenswertes bei der Anmeldung und Genehmigung
Die Stadtwerke Norderstedt beantworten die Anfrage Ihres Anlagenerrichters zu Anmeldungen für Photovoltaikanlagen sowie Umbaumaßnahmen der Netzanschlüsse in der Regel innerhalb weniger Wochen. Allerdings möchten wir Ihnen mitteilen, dass es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anschlussbegehrens kommen kann. Grund dafür ist die hohe Zahl an Anträgen und die hohe Zahl der laufenden Antragsverfahren, die mit der Energiewende einher gehen. Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Bearbeitungszeit doch einmal länger dauert. Als Partner der Energiewende arbeiten wir mit Hochdruck daran, Ihnen schnellstmöglich eine Option zum Netzbetrieb ausarbeiten zu können bzw. Ihnen eine Rückmeldung auf Ihre Anmeldung zu geben.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden höchstmögliche Transparenz im Anmeldeverfahren bieten. Daher werden wir Sie (sollten uns Ihre elektronischen Kontaktdaten vorliegen) in jegliche elektronische Kommunikation mit Ihrem Anlagenerrichter in Kopie einbinden. Sie haben spätestens 8 Wochen nach der Anmeldung einer Photovoltaikanlage durch Ihren Errichter der Anlage keine Rückmeldung mit dem weiteren Vorgehen von uns in Kopie erhalten? Setzen Sie sich in dem Fall bitte mit Ihrem Fachbetrieb in Verbindung, ob dieser die Anmeldeunterlagen bereits bei uns eingereicht hat.
Wichtige Informationen
Zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Da Sie das Einspeiseschreiben eventuell für das Finanzamt benötigen, sollten Sie dringend dafür sorgen, dass der Anlagenerrichter (der Installateur) zeitnah mit der Inbetriebsetzung der Anlage eine Mitteilung an uns sendet.
Denken Sie in diesem Zuge bitte auch an Ihre Registrierung im Marktstammdatenregister, da wir Ihnen sonst keine Einspeisevergütung auszahlen können.
Eine Hilfe zur Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
Zum Zählerwechsel
Ein Zähler mit Rücklaufhemmung/-sperre ist aus steuerrechtlichen Gründen zwingend erforderlich. Ein Zwei-Richtungszähler muss vorhanden sein, wenn eine Vergütung der eingespeisten Energie erfolgen soll oder dem Vergütungsverzicht widersprochen wird (dies gilt nur für PV-Anlagen größer 600 W).
Hinweis: Ein Rückwärtslauf des Zählers ist nicht zulässig und stellt eine Steuerstraftat dar.
Downloads
Verzeichnis der Elektroinstallationsunternehmen
Wir stellen Ihnen ein Verzeichnis aller bei den Stadtwerken Norderstedt eingetragenen Elektroinstallateuren mit den jeweils angebotenen Leistungen zur Verfügung.
Zum Verzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Förderung der Stadt Norderstedt?
Sie können sich mithilfe unseres Förderradars erkundigen, ob zurzeit eine Förderung von der Stadt, dem Land oder dem Bund angeboten wird.
Wie stellt man eine Anlage optimal auf?
» Der Platz für das Modul sollte im gesamten Tagesverlauf möglichst unverschattet sein.
» Ein einzelnes, fest installiertes Balkonkraftwerk ist möglichst nach Süden auszurichten.
» Den besten Ertrag erzielt man mit einem Neigungswinkel von 36°.
Alle FAQs zum Thema Balkonkraftwerke
Sind noch Fragen offen?
Häufige Fragen
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Tarifen? In den FAQ finden Sie Antworten.
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Technische Beratung
Sie haben Fragen zu Netzanschlüssen oder technischen Installationen? Kontaktieren Sie unser TechnikCenter telefonisch.
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr
040 52104 4040