BioGas
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei Neubau oder Sanierung.
Warum BioGas?
Bei vielen Altbauten ist eine Umstellung der Heizungsart auf z.B. Wärmepumpenheizung nicht oder nur mit enormem baulichen und finanziellen Aufwand möglich. Diese Kundinnen und Kunden bekommen aber die Möglichkeit, den gesetzlich geforderten, regenerativen Anteil durch die Wahl eines Biogas-Tarifs zu erreichen.
Mit unserem neuen BioGas-Tarif erfüllen Sie die Vorgaben des ab dem 01.07.2022 verpflichtenden, regenerativen Anteils bei Neubau oder Sanierung einer Gasheizung. Auf Nachfrage erhalten Sie gerne eine Bescheinigung über die Nutzung eines BioGas-Tarifs.
Vorteile
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Biogas-Anteil in dem Tarif?
Der Biogas-Anteil im Tarif beträgt 20%.
Warum brauche ich einen Biogas-Tarif?
Im Rahmen von Heizungsneubau und -renovierung wird ab 01.07.2022 ein regenerativer Anteil zur Wärmeerzeugung verpflichtend. Die Versorgung mit einem Biogas-Anteil von mind. 15% erfüllt diese Auflage auch.
Woher bekomme ich einen Nachweis?
Einen Nachweis über die Belieferung mit Biogas wird mit den Vertragsunterlagen automatisch zugeschickt.
Brauche ich eine bestimmte Heizungsanlage für Biogas?
Nein, brauchen Sie nicht.
Noch Fragen?
Häufige Fragen
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Tarifen? In den FAQ finden Sie Antworten.
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