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Gaspreisbremse soll in zwei Schritten kommen

Am 10. Oktober hat die Expertenkommission Wärme und Gas ihr Modell zur Umsetzung der Gaspreisbremse vorgestellt. Die Umsetzung unterscheidet zwischen Verbrauchern und kleinen Betrieben sowie Industrieunternehmen. Im ersten Schritt bekommen Verbraucher und kleine Unternehmen im Dezember die Gaskosten erstattet. Als Referenzwert so die Abschlagszahlung im September herangezogen werden. Ab März 2023 deckt die Gaspreisbremse ein Basis-Kontingent des Jahresverbrauchs. 80 Prozent des Verbrauchs werden bei einem Arbeitspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Kommission schätzt, dass dies in etwa dem zukünftig zu erwartenden Preisniveau entspricht. Die verbleibenden 20 Prozent werden zum Marktpreis abgerechnet. So soll ein Anreiz zur Verbrauchsreduzierung erhalten bleiben. Für Fernwärmekunden sollen ähnliche Konditionen gelten. Bei ihnen wird das Basis-Kontingent von 80 Prozent zu einem Arbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet.

Die Umsetzung soll unbürokratisch und ohne dass die Haushalte aktiv werden müssen erfolgen. Trotzdem gilt es, Detailfragen wie die steuerliche Behandlung oder die Überbrückung des Zeitraums zwischen den beiden Schritten, der mitten in der Heizperiode liegt, zu klären.