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Bunderegierung beschließt wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs
Energiepreisbremse und reduzierter Steuersatz entlasten die Haushalte. Reduzierung der Energieverbräuche und Schaffung alternativer Bezugsquellen behält höchste Priorität.
Steigende Energiekosten und hohe Inflation als Folge des russischen Angriffskriegs belasten die Haushalte und die Wirtschaft stark. Um dem gezielt entgegenzuwirken hat die Bundesregierung beschlossen, Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro in Form eines wirtschaftlichen Abwehrschirms zur Verfügung zu stellen.
Zur finanziellen Entlastung der Haushalte beinhaltet der Abwehrschirm eine Gas- und Strompreisbremse. Gleichzeitig entfällt die geplante Gasumlage, während die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf sieben Prozent für Gas und Fernwärme beibehalten wird. Die Senkung der Energieverbräuche zur Vermeidung einer Gasmangellage und Reduzierung der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen behält höchste Priorität und wird in der inhaltlichen Ausgestaltung der Energiepreisbremsen Berücksichtigung finden.
Erste Entlastungen werden sofort spürbar
Der Wegfall der Gasumlage und die Senkung der Umsatzsteuer wird die Haushalte unmittelbar spürbar entlasten. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Gasverbrauch von jährlich 17.000 Kilowattstunden spart in der anstehenden Heizperiode bis Jahresende fast 250 Euro.
Alle Energiepreisrelevanten Entscheidungen der Bundesregierung werden unmittelbar zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit umgesetzt. Die Stadtwerke Norderstedt weisen darauf hin, dass alle Preisinformationen unter www.stadtwerke-norderstedt.de bis dahin den aktuell gültigen Stand ausweisen. Dynamische Werkzeuge wie der Tarifrechner oder die Abschlagsampel weisen bis dahin möglichweise höhere, als die dann tatsächlichen Werte aus.
Energiepreisbremsen subventionieren Basis-Kontingente
Die Gaspreisbremse soll die Preise für einen Teil des Verbrauchs auf ein Niveau bringen, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben. Zur genauen Ausgestaltung der Gaspreisbremse ist die „Expertenkommission Gas und Wärme“ aufgefordert, bis Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Die Strompreisbremse soll einen Basisverbrauch für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen subventionieren. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln.
Energiesparen bleibt das Gebot der Stunde
Für Verbräuche oberhalb der noch zu definierenden Basis-Kontingente gelten auch weiterhin die Preise an den Beschaffungsmärkten. Experten rechnen damit dass diese sich auch 2023 auf einem hohen Niveau bewegen werden, sodass jede nicht verbrauchte Kilowattstunde den Geldbeutel spürbar entlastet. Unter www.stadtwerke-norderstedt.de/energiesparen finden die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vielzahl an Informationen, Broschüren und Videos, wie sich ganz einfach in allen häuslichen Bereichen Energie sparen lässt. Hausherren finden darüber hinaus wertvolle Informationen zu Heizsystemen und deren richtiger Einstellung, Wärmedämmung oder Eigenstromerzeugung.
„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro in Form eines wirtschaftlichen Abwehrschirms zur Verfügung zu stellen. Die darin enthaltenen Energiepreisbremsen und Steuererleichterungen werden ihre positiven Auswirkungen direkt und in vollem Umfang bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern entfalten, ohne die Aktivitäten zur Reduzierung der Verbräuche auszubremsen“, so Stadtwerke Norderstedt Werkleiter Jens Seedorff.