Norderstedter Stadtpark-See mit Brücke
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Aktuelle Informationen zum Strandhaus Norderstedt

Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 28. Oktober über unsere Räumungsklage gegen die Strandhaus Norderstedt GmbH entschieden. Im Ergebnis gilt der ursprünglich im Jahr 2014 nach einer öffentlichen Bekanntmachung geschlossene Mietvertrag fort. Alle darüberhinausgehenden mündlichen Nebenvereinbarungen sind wirksam gekündigt, so dass insbesondere der Strand wieder vollständig für die Badegäste zur Verfügung steht.

Wir gehen davon aus, dass eine Berufung gegen das Urteil seitens der Strandhaus Norderstedt GmbH wahrscheinlich ist. 

In Bezug auf die Details der gerichtlichen Entscheidung folgen wir weiter unserem Prinzip, diese bis zu Ihrer Rechtskräftigkeit nicht zu kommentieren, um eine auf unbestätigten Angaben basierende Meinungsbildung der Öffentlichkeit zum Vor- oder Nachteil beteiligter Organisationen und/oder Personen zu vermeiden.