Ihr Weg zum Netzanschluss - Mittelspannung (MSP)
Einspeisung (an bestehendem Anschluss)
0 | Allgemeines |
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Generelles:
Dieser Fahrplan, bietet Ihnen eine grobe Orientierung wie Netzanschlussbegehren in der Netzebene 5/6 bei den Stadtwerken Norderstedt bearbeitet werden. Die Grundlage hierfür ist das Schema, dass durch die Anwendungsregel VDE 4110 vorgegeben wird.
Wir weisen Sie darauf hin, dass je nach Anfrageaufkommen oder Komplexibilität des Vorgangs, Abweichungen von den, in diesem Leitfaden genannten Zeiträumen ggf. auch Bearbeitungsschritten erfolgen können.
Ihre Anschlussanfrage:
Im Sinne aller Kunden legen wir sehr viel Wert darauf, Ihre Anschlussanfrage so schnell wie möglich beantworten zu können, sowie den Kunden zeitnah in unser Verteilnetz einzubinden.
Sie können zur Beschleunigung, einen bedeutenden Teil beitragen, wenn Sie in der Kommunikation folgendes beherzigen:
• alle Anfragen, die Sie stellen, stellen Sie bitte elektronisch per E-Mail, an die, in den Unterlagen oder der Kommunikation genannten Kontakte
• sollten zur Antragstellung Dokumente benötigt werden, senden Sie uns diese bitte immer vollständig, elektronisch ausgefüllt zu
• Wird es notwendig, dass Sie zu einem Zeitpunkt mehrere Dokumente zur Prüfung einsenden müssen, warten Sie bitte, bis Sie alle Dokumente vollständig vorliegen haben und senden uns diese dann in einer Mail ein
• Generell gilt, dass eine bilaterale Kommunikation allen am Prozess beteiligten hilft, den Anschlussprozess so schnell wie möglich umzusetzen
• Sollten wir Ihnen in der Kommunikation Zeiträume zur Bearbeitung mitteilen, warten Sie diese bitte vorerst ab, wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung
Da auch uns Fehler passieren können, kontaktieren Sie uns gerne schnellstmöglich nach Ablauf des von uns genannten Datums
Anschlussherstellung:
Sollten Sie von uns eine Feinplanung erhalten, so startet der Zeitraum zur Anschlussherstellung erst dann, wenn alle Dokumente samt Unterlagen zur Beauftragung durch Sie eingereicht worden.
Sollten Sie von uns eine Grobplanung erhalten, ist der Zeitraum der Anschlussherstellung (inkl. benötigtem Netzausbau) vermutlich größer 18 Monate, so dass wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt nur eine erste Indikation der Preise und Anschlusszeiten bereitstellen können. Für diesen Fall ist es möglich die angefragte Leistung am ermittelten Netzanschlusspunkt zu reservieren, so dass wir Ihnen ca. 12 Monate vor der kalkulierten Anschlussherstellung eine Feinplanung erstellen können.
Es sind bei Einspeiseanfragen in der Mittelspannung, alle Vorgaben aus unseren technischen Mindestanforderungen Mittelspannung sowie der Anwendungsregel VDE 4110 bereits in der Planung zu berücksichtigen. Unstimmigkeiten, können ggf. mit den Fachbereichen abgestimmt werden.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
0.1 | Technische Begriffsdefinition |
Verwendete Abkürzungen:
SWN | Stadtwerke Norderstedt
AP | Anlagenplaner
AE | Anlagenerrichter
AN | Anschlussnehmer
ANEisp | Anschlussnutzer Einspeisung / Anlagenbetreiber
IBSGes
Gesamtinbetriebsetzung der Anlagen
Pav,e
zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer vereinbarte Wirkleistung der Kundenanlage für die Einspeisung am Netzanschlusspunkt
SummePEmax
höchster 10-Minuten-Mittelwert der Wirkleistung einer Erzeugungseinheit
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
0.2 | Kurzübersicht Vorlauf- / Bearbeitungszeiten | SWN
Hier finden Sie eine Kurzübersicht der benötigten Vorlauf und Bearbeitungszeiten in den verschiedenen Prozessschritten.
Netzverträglichkeitsanfrage
Zeitraum: 8 Wochen
Reservierung des Netzverknüpfungspunkt
Zeitraum: +6 Monate für jede Stufe (1-3) des Planungsreifenachweises
Vorgespräch Fachbereich Netzsteuerung zur Installation / Einbindung der Fernwirktechnik
Vorlauf: spätestens 12 Wochen vor IBSGes
Erstellung des E.8 (Netzbetreiber Abfrage) nach Abgabe des E.7 durch AE-AP
Zeitraum: 4-8 Wochen
Prüfung und Bestätigung des Anlagenzertifikates
Zeitraum: 4 Wochen
Terminabsprache Installation / Anbindung Fernwirktechnik
Absprache: 8 Wochen vor IBSGes
Ausführung: 4 Wochen vor IBSGes
Terminabsprache Inbetriebsetzung Fernwirktechnik
Absprache: 4 Wochen vor IBSGes
Ausführung: 5 Tage vor IBSGes
Terminabsprache Ertüchtigung Abrechnungsmessung / wandler
Absprache: 4 Wochen vor IBSGes
Ausführung: am Tag der IBSGes ggf. nach Absprache auch vorher
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
1 | Netzverträglichkeitsanfrage | AE-AP
Zeitpunkt: Planungsphase (frühestmöglich)
Kontakt: NV@Stadtwerke-Norderstedt.de
Da im Mittelspannungsnetz mit einem längeren Vorlauf für den Netzausbau gerechnet werden muss, stellen Sie Ihre Anfrage zur Einspeisung bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Planungsphase der Anlage.
Folgende Unterlagen benötigen wir vorerst von Ihnen:
• Anmeldung einer Photovoltaikanlage SWN
Seiten 2-4 (Stammdaten, Wechselrichter Leistung, Gesamte Peak Leistung, Speicherangaben)
• Messkonzept Mittelspannung der VDE 4110
(bei Mittelspannungsmessungen mit Überschusseinspeisung somit lediglich einer Messung, können Sie auch das Messkonzept aus der Anmeldung von Photovoltaikanlagen nutzen)
• Eine kurze schriftliche Erklärung über das Bauvorhaben, samt kurzer Erläuterung wie die Anbindung der Anlage stattfinden soll, ist sowohl für Sie, als auch für uns hilfreiche um Kommunikationsschleifen zu unterbinden und somit Ihre Anfrage zu beschleunigen
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
2 | Prüfung der Netzverträglichkeit | SWN
Zeitpunkt: spätestens 10 Werktage nach Eingang der Anfrage per E-Mail
Zeitraum: 8 Wochen ab Eingang der Anfrage
Nach wenigen Tagen erhalten Sie durch uns eine Bestätigung, dass die Anschlussanfrage durch unsere Netzsteuerung geprüft und der nächste Netzverknüpfungspunkt ermittelt wird, der die von Ihnen angemeldete Leistung bereitstellen kann.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
3 | Mitteilung Netzverträglichkeit | SWN-AP-ER-AN
Zeitpunkt: 8 Wochen nach Eingang Ihrer Anfrage bzw. im gesetzlich Vorgegebenen Rahmen
Wir geben Ihnen eine Aussage zum nächsten, für Sie ermittelten Netzverknüpfungspunkt, der die Abnahme der Einspeiseleistung ermöglicht.
Hier kann es im Einzelfall verschiedene (auch abweichend zu diesen Beispielen) Antworten von uns, auf Ihre Anfrage geben.
• Der vorhandene Netzanschluss kann genutzt werden, ein Netzausbau ist nicht erforderlich
Wir teilen Ihnen mit:
- Einspeisung am vorhandenen Netzverknüpfungspunkt möglich
- Das Ablaufdatum der Netzverträglichkeitsprüfung
• Der vorhandene Netzanschluss kann genutzt werden, allerdings muss vorher ein Netzausbau durchgeführt werden
Wir teilen Ihnen eine Grobplanung mit:
- Herstellungsdauer zum Netzausbau (Grobplanung)
- ggf. mögliche PAVE Einspeiseleistung bis zum Abschluss der Netzausbaumaßnahmen
• Der Netzanschluss oder die Messung muss ertüchtigt werden, ggf. muss vorher ebenfalls ein Netzausbau durchgeführt werden
Wir teilen Ihnen eine Grobplanung mit:
- Kostenindikation zur Anschlussherstellung / -veränderung
- erste Indikation, Vorlaufzeit des Netzausbaus (falls dies notwendig ist)
- erste Indikation, Vorlaufzeit zur Ertüchtigung des Netzanschlusses ggf. auch der Messung
- Ablaufdatum zur Reservierung Ihres Netzverknüpfungspunktes sowie der Einspeiseleistung, ggf. der Kostenschätzung
zur Anschlussherstellung
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
4 | Verfahren zur Reservierung des Netzverknüpfungspunktes | AE-AP
Zeitpunkt: ab Mitteilung zum Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung
Zeitraum: Bis Ablauf der Frist aus der Netzverträglichkeitsprüfung
Ist Ihrerseits absehbar, dass die Erzeugungsanlage und/oder der Netzanschluss nicht innerhalb der ersten Reservierungsphase in Betrieb genommen werden können, kann mit Erreichen der nächsthöheren Stufe der Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist die Reservierung um eine weitere Zeit verlängert werden.
Kann innerhalb der Reservierungsfrist (bzw. der Frist aus der Verträglichkeitsanalyse) die nächsthöhere Stufe der Planungsreife von Ihnen nicht nachgewiesen werden, wird die Anfrage aus dem System gelöscht.
Dies trifft auch zu, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie Ihr Projekt nicht mehr oder nicht in dem beantragten Umfang verwirklichen werden (z.B. Änderung der angefragten Einspeiseleistung).
In den hierüber genannten Fällen bedarf es zur Wiederaufnahme Ihres Projektes einer erneuten Prüfung des Netzverknüpfungspunktes. Diese führen wir auf Basis einer aktualisierten Anmeldung Ihrerseits und unter Berücksichtigung aller bestehenden Bauvorhaben mit gleicher oder höherer Stufe der Planungsreife in dem Netzgebiet Ihrer Anfrage diskriminierungsfrei aus.
Beachten Sie bitte, dass dabei die genannten Vorlaufzeiten aus diesem Leitfaden wieder von vorne beginnen.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
4.1 | Nachweis Planungsreife (nicht baugenehmigungspflichtige BV) | AE-AP-AN
Es gelten die zuvor genannten Bedingungen zur Reservierung aus Punkt 4 dieses Leitfadens.
Die Verlängerung findet immer nur in die jeweils nächst höhere Stufe der Planungsreife statt.
Nachweis Stufe 1 der Planungsreife (+ 6 Monate zur letzten mitgeteilten Frist)
Zeitpunkt: 1 Woche vor Ablauf der Frist aus dem Ergebnis der Verträglichkeitsanalyse
Einer der hierunter genannten Nachweismöglichkeiten ist ausreichend:
• schriftliche Mitteilung, dass die Errichtung weiterhin geplant ist, mit einer kurzen Ausführung zur Ursache der verzögerten Errichtungsbestätigung bzw. Beauftragung
• anlagenkonkrete und verbindliche Lieferbescheinigung des Lieferanten / Herstellers
• Pachtvertrag
Nachweis Stufe 2 der Planungsreife (+ 6 Monate zur letzten mitgeteilten Frist)
Zeitpunkt: 1 Woche vor Ablauf der erweiterten Frist
Hierfür benötigen wir vom Anschlussnehmer:
• schriftliche Mitteilung des Anschlussnehmers, dass die Errichtung der Anlage weiterhin mit dem Anlagenerrichter bzw. Anlagenplaner angedacht ist, sowie eine Aussage zum Grund der Verzögerung zur Errichtungsbestätigung bzw. Beauftragung
Nachweis eines Bauzeitplanes, durch den Anlagenerrichter zur geplanten Baumaßnahme mit folgendem Inhalt:
• geplanter Baubeginn
• geplante AC-Inbetriebsetzung der Anlage
Je nach Auslastung der Reservierungsanfragen in dem von Ihnen angefragten Netzgebiet, behalten wir uns vor, weitere oder konkretere Dokumente zum Nachweis der nächsten Stufe der Planungsreife zu fordern und ggf. den Zeitraum der Reservierung in Bezug auf die Anfragesituation anzupassen.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
4.2 | Nachweis Planungsreife (baugenehmigungspflichtige BV) | AE-AP-AN
Es gelten die zuvor genannten Bedingungen zur Reservierung aus Punkt 4 dieses Leitfadens.
Die Verlängerung findet immer nur in die jeweils nächst höhere Stufe der Planungsreife statt.
Nachweis Stufe 1 der Planungsreife (+ 6 Monate zur letzten mitgeteilten Frist)
Zeitpunkt: 1 Woche vor Ablauf der Frist aus dem Ergebnis der Verträglichkeitsanalyse
Einer der hierunter genannten Nachweismöglichkeiten ist ausreichend:
• positiver Bauvorbescheid nach § 75 Landesbauordnung, Land S-H
Beantragung bei der Stadt Norderstedt (Bauaufsicht) möglich
• gültiger vorhabenbezogener B-Plan nach § 12 Baugesetzbuch
• Zuschlag zur Ausschreibung
Nachweis Stufe 2 der Planungsreife (+ 6 Monate zur letzten mitgeteilten Frist)
Zeitpunkt: 1 Woche vor Ablauf der erweiterten Frist
Hierfür benötigen wir:
• Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung
Stufe 3 der Planungsreife (+ 6 Monate zur letzten mitgeteilten Frist)
Zeitpunkt: 1 Woche vor Ablauf der erweiterten Frist
Hierfür benötigen wir vom Anschlussnehmer:
• schriftliche Mitteilung des Anschlussnehmers, dass die Errichtung der Anlage weiterhin mit dem Anlagenerrichter bzw. Anlagenplaners angedacht ist, sowie eine Aussage zum Grund der Verzögerung zur Errichtungsbestätigung bzw. Beauftragung
Hierfür benötigen wir vom Anlagenerrichter / Anlagenplaner:
• Angabe eines Bauzeitenplanes der Erzeugungsanlage (Baubeginn bis AC-Inbetriebsetzung)
Je nach Auslastung der Reservierungsanfragen in dem von Ihnen angefragten Netzgebiet, behalten wir uns vor, weitere oder konkretere Dokumente zum Nachweis der nächsten Stufe der Planungsreife zu fordern und ggf. den Zeitraum der Reservierung in Bezug auf die Anfragesituation anzupassen.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
5 | Errichtungsbestätigung der Erzeugungsanlage + E.7 | AE-AP
Zeitpunkt: schnellstmöglich nach Zugang unserer positiven Mitteilung zur Netzverträglichkeit
Zeitraum: innerhalb der von uns mitgeteilten Frist zur Netzverträglichkeit
Sobald die Errichtung der Anlage durch den Anlagenbetreiber in Auftrag gegeben wird, benötigen wir vom Anlagenerrichter / Anlagenplaner folgende Unterlagen:
• schriftliche Bestätigung zur Errichtung der Anlage
mit Angabe des voraussichtlichen Fertigstellungsdatum der AC/DC Montagearbeiten
• vollständig, elektronisch ausgefüllte Antragsunterlagen zur Anmeldung der Photovoltaikanlage (MSP)
samt aller darin aufgeführten externen Unterlagen und dem vollständig ausgefülltem VDE 4110 / E.7 Datenblatt
• Schaltplan der Gesamtanlage inklusive ggf. bereits existierender Erzeugungsanlagen
hierbei sind vor allem die technischen Vorgaben aus den Regelwerken und dem FNN Hinweis "Anwendungshilfe zur Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) Novelle 2024 und zur Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) zu berücksichtigen"
• bei Anschlussveränderung weitere Unterlagen zur Beauftragung der Netzanschlussveränderung
nach Vorgabe der Stadtwerke Norderstedt aus der Mitteilung zur Netzverträglichkeit
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
5.1 | Nennung Kontakte und Vorlaufzeiten | SWN
Zeitpunkt: nach Errichtungsbestätigung
Nachdem wir von Ihnen die Errichtungsbestätigung samt der Anmeldeunterlagen erhalten haben, erhalten Sie von uns folgende Informationen:
• Nennung aller Ansprechpartner für die weiterführenden Prozesse
Erstellung E8 (Netzbetreiber Abfrage)
Anbindung Fernwirktechnik
Ertüchtigung Abrechnungsmessung
Gesamtinbetriebsetzung
• Nennung aller ggf. benötigten Vorlaufzeiten der Stadtwerke Norderstedt für die weiterführenden Prozesse
• Mitteilung über ggf. beanstandete oder fehlende Dokumente zu Ihrer Anmeldung
Damit die Erzeugungsanlage möglichst zügig den Netzbetrieb aufnehmen kann, kontaktieren Sie bitte bereits jetzt unsere Kollegen aus der Netzsteuerung für weitere Absprachen zur Einbindung der Fernwirktechnik, da diese einen Vorlauf vor Gesamtinbetriebsetzung von ca. 12 Wochen benötigen.
Beachten Sie bitte, dass alle Schaltarbeiten an kundeneigenen Mittelspannungsstationen bei unserem Betriebsmeister 14 Tage vor Beginn der Arbeiten anzumelden sind.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Anmeldung von Schaltarbeiten in der Netzebene 5-6 |
6 | Übermittlung des NB-Abfragedokumentes (E.8) | SWN
Zeitpunkt: ca. 8 Wochen nach Eingang des E.7 Antrags
Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von uns den Netzbetreiber Abfragebogen (E.8).
Sollten Sie uns den E.7 Antrag erst zu einem späteren Prozessschritt einsenden, so erhalten Sie das E.8 ggf. abweichend in einem anderen Prozessschritt.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
7 | Übermittlung des Anlagenzertifikates | AE-AP
Zeitpunkt: frühestmöglich
Anlagenklasse: nach Vorgabe NELEV / EAAV
PAV,E > 270 kW
Summe PEmax > 500 kw
Sobald Ihnen das Anlagenzertifikat von einer zulässigen Zertifizierungsstelle angefertigt wurde, reichen Sie uns dieses zur Prüfung ein.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
7.1 | Bestätigung des Anlagenzertifikates | SWN
Zeitpunkt: ca. 4 Wochen nachdem Sie uns das Anlagenzertifikat eingereicht haben
Anlagenklasse: nach Vorgabe NELEV / EAAV
PAV,E > 270 kW
Summe PEmax > 500 kw
Wir prüfen Ihr Anlagenzertifikat und geben Ihnen eine schriftliche Bestätigung zur Zuweisung des Netzanschlusspunktes.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
8 | Absprache Installation Einspeisemanagement | AE-AP
Zeitpunkt Terminabsprache: ca. 8 Wochen vor Inbetriebsetzung
Installationszeitpunkt: ca. 4 Wochen vor Inbetriebsetzung
Wir haben Sie bereits mit Errichtungsbestätigung aufgefordert sich mit dem Fachbereich Netzsteuerung in Verbindung zu setzen.
Daher sind alle technischen Absprachen bereits erfolgt und Sie können jetzt einen Termin zur Installation der Fernwirktechnik in der Anlage absprechen.
Beachten Sie bitte, dass der Datenpunkttest abgesetzt zu dem Installationstermin Termin, 5 Tage vor IBSGes erfolgt.
Um die Zusage zum Netzbetrieb der Anlage zu erhalten, ist ein erfolgreicher Datenpunkttest unter anderem maßgebend.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
9 | Absprachen mehrstufige Inbetriebsetzung | AE-AP
Zeitpunkt Terminabsprachen: spätestens 4 Wochen vor IBSGes
Vorraussetzung zur Gesamtinbetriebnahme:
• Anmeldeunterlagen sind vollständig eingereicht, Sie haben von uns eine Bestätigung erhalten den Termin zur Zählersetzung als nächsten Schritt abzusprechen
• Installation / Anbindung der Fernwirktechnik ist bereits abgeschlossen
• *Bestätigung des Anlagenzertifikates durch die Stadtwerke Norderstedt ist erteilt
* nur bei Anlagenklasse: nach Vorgabe NELEV / EAAV | PAV,E > 270 kW | Summe PEmax > 500 kw
Sind die hierüber genannten Bedingungen erfüllt, können Sie jetzt mit den von uns benannten Fachbereichen folgende Teilinbetriebsetzungen absprechen:
Inbetriebsetzung + Datenpunkttest der Fernwirktechnik
Zeitpunkt: 5 Tage vor Gesamtinbetriebsetzung ggf. nach Absprache früher oder am Tag der IBS
Installation / Ertüchtigung der Abrechnungsmessung ggf. Wandlertausch
Zeitpunkt: am Tag der Inbetriebsetzung
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
10 | nach Inbetriebsetzung | AE-AP
Zeitpunkt: zeitnah nach Inbetriebsetzungstermin
Nach erfolgter Inbetriebsetzung senden Sie uns bitte die vollständigen Inbetriebsetzungsunterlagen zu, damit die Netzanmeldung abgeschlossen werden kann und die Anlage in die Marktkommunikation überführt werden kann.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Anmeldung von Erzeugungsanlagen SWN Netzebene 5-6 |